Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die Rechtsbeziehungen der Tierphysiotherapeutin Julia Weißenborn zu ihren Patientenbesitzern im folgenden
als „Kunde“ bezeichnet, bestimmen sich nach folgenden Vertragsbedingungen.

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1.
Der Vertrag zwischen dem Therapeuten und dem Kunden kommt bereits durch die Vereinbarung des
Behandlungstermins zustande.

2.2.
Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische und osteopatische Behandlung vom Pferd/ oder den
Pferden.

3. Termine
3.1.
Termin gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, per Mail oder Handy vom
Therapeuten bestätigt wurden.
3.2.
Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden in voller Höhe in Rechnung
gestellt.
3.3.
Im Falle einer 10er-Karte oder eines Gutscheins ist der Kunde verpflichtet, das Guthaben innerhalb von 12
Monaten wahrzunehmen. Nicht verbrauchte Guthaben können durch den Kunden nicht storniert sowie die
schon geleistete Zahlung NICHT ausbezahlt werden.
3.4.
Termine sind verbindlich gebuchte Zeiten. Werden diese vom Kunden nicht eingehalten (z.B. durch ein zu spätes
Erscheinen), wird diese von der Behandlungszeit abgezogen.

4. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar oder per EC-Cash vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin. Eine
Überweisung des Betrages ist in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit dem Therapeuten
möglich.

5. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Therapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und
wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Tieres, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene
Medikamente, behandelnde Tierärzte, Homöopathen etc. zu unterrichten. Nur unter dieser Voraussetzung ist
es dem Therapeuten möglich, das Tier ordnungsgemäß physiotherapeutisch und osteopatisch behandeln zu
können. Verhält sich das Pferd aggressiv, panisch oder ängstlich, behält sich der Therapeut vor, die Therapie
unverzüglich im Sinne des Tieres zu beenden.

6. Behandlung des Tieres
6.1.
Die durchzuführende Behandlung des Tieres wird durch den Therapeuten empfohlen und mit den Tierhaltern
besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich der Therapeut eine
Änderung und Anpassung der Behandlung vor, um einen bestmöglichen Behandlungserfolg des Tieres zu
erzielen.
6.2.
Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung von Therapieeinheiten
einzuhalten. Zudem ist meistens die Mitwirkung des Tierhalters außerhalb der Therapiesitzungen durch ein
abgesprochenes Trainingsprogramm erforderlich.

 

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